Eine Fokusgruppe im Rahmen des Digital-Gipfels 2019 hat ein Arbeitspapier zur Pseudonymisieung erstellt. Dieser Entwurf für den Code of Conduct können Sie hier herunterladen.

Auszug aus dem Vorwort von Professor Dr. Rolf Schwartmann

“Über einen Code of Conduct für die Pseudonymisierung erhalten Betreiber von Plattformen die Möglichkeit, die Pseudonymisierung anhand transparenter Vorgaben vorzunehmen. Nutzerinnen und Nutzer profitieren von der Anwendung einheitlicher Standards. Die referenzierten Anwendungsbeispiele geben einen Einblick, in welchen weiteren Bereichen die Pseudonymisierung eine Rolle spielen kann. Das vorliegende Dokument stellt keinen finalen Code of Conduct dar. Hierzu bedarf es – neben einer Genehmigung durch eine Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – der Festlegung von Prozessen zur Kontrolle der Einhaltung des Codes. Ebenso sollen die bestehenden Anwendungsbeispiele um sektorspezifische Good Practices erweitert werden. Denn es bedarf in der Praxis vertiefter Anschauungen, um die Ermittlung einer geeigneten Pseudonymisierungsmethode und ihre Durchführung nachvollziehen zu können. Dies wird in einer späteren Fassung des Codes erfolgen. ”

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Mitglieder des GDD und andere Teilnehmer haben an dem Entwurf mitgearbeitet. Dazu hat der GDD einen Artikel veröffentlicht, diesen finden Sie hier.